Anmeldung einer Eheschließung
Wenn Sie sich für einen passenden Eheschließungsraum entschieden haben, sind einige Vorbereitungen notwendig. Die Anmeldung zur Eheschließung nehmen Sie im zuständigen Standesamt vor, sie ist sechs Monate gültig.
Vor Ihrer Anmeldung empfiehlt es sich in jedem Fall, beim Standesamt anzufragen, welche Urkunden und Bescheinigungen vorzulegen sind.
Zuständig für die Anmeldung ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der künftigen Ehepartner gemeldet ist. Heiraten können Sie hingegen, wo immer Sie wollen. Die Standesbeamten Ihres Heimatstandesamtes übersenden alle Anmeldeunterlagen an Ihr Eheschließungsstandesamt.
Es ist grundsätzlich erforderlich, dass beide Partner zur Anmeldung der Eheschließung gemeinsam im Standesamt vorsprechen. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, kann ein Partner schriftlich bevollmächtigt werden. Dafür gibt es in Ihrem Standesamt auch ein Formular.
Sofern ein Eheschließender eine ausländische Staatangehörigkeit besitzt, sind in Abhängigkeit des jeweiligen Heimatrechts einige Besonderheiten zu beachten. Ihr Standesbeamter oder Ihre Standesbeamtin berät Sie auch diesbezüglich gern.
Wenn Sie einen festen Heiratstermin geplant haben, sollten Sie sich rechtzeitig Ihren Wunschtermin reservieren. Die amtliche Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Sofern unser Terminkalender es erlaubt, können Sie selbstverständlich auch kurzfristig heiraten.
Welche Unterlagen das Standesamt zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung benötigt, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich daher persönlich beim Standesamt. Eine unverbindliche Information dazu geben wir Ihnen auch bereits in den folgenden Absätzen.
Seit Juli 1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Optional können Sie aber insgesamt bis zu zwei Trauzeugen benennen. Die Trauzeugen müssen bei der Eheschließung volljährig sein und sich mit gültigem Ausweis legitimieren. Die Personalien (Name, Vorname und Wohnanschrift) der Trauzeugen sollten im Vorfeld im Standesamt eingereicht werden.
Selbstverständlich können Sie zu Ihrer Eheschließung auch Gäste mitbringen. Die Anzahl der Gäste richtet sich nach dem jeweiligen Eheschließungsraum.