Rathaus Torgelow

Info's Einwohnermeldeamt

Info's Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie die Terminvergabe im Fachbereich des Einwohnermeldeamtes.
Sie können telefonisch Termine unter:
03976 252-132 oder -134 vereinbaren.
Online Terminvergabe hier möglich.

Zahlung nur mit EC-Karte.

Bürger - Informationsblatt

1. Beantragung von Personaldokumenten

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) und Ihre Personenstandsurkunde (Familienstammbuch) mit. Bei Beantragung der nachfolgend genannten Personaldokumente beachten Sie bitte, dass das Lichtbild frontal aufgenommen und den neuen Qualitätsrichtlinien für Passbilder entsprechen muss.

Je nach Familienstand benötigen wir: Geburtsurkunde / Eheurkunde, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Diese können im Original vorgelegt werden.

Die Einträge werden im PC gespeichert und Sie erhalten die Unterlagen sofort wieder zurück.

Für die Beantragung von Personaldokumenten für Kinder benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern (oder Kopie), nur wenn Personalausweis/Reisepass nicht vom Amt Torgelow-Ferdinandshof ausgestellt wurde, zum Unterschriftsvergleich,
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto des Kindes (nicht älter als 6 Monate),
  • die Geburtsurkunde des Kindes,
  • die Gebühr (vorläufiger Personalausweis 10,00 € / Personalausweis 22,80 € / Reisepass 37,50 €)
  • das Kind!
  • Bei verheirateten Eltern benötigen wir die Zustimmung beider Elternteile (Vordruck im Einwohnermeldeamt oder auf der Homepage Stadt Torgelow erhältlich). Bei nichtverheirateten, gemeinsam sorgeberechtigten, Eltern benötigen wir
    ebenfalls die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern sowie die Sorgeerklärung vom zuständigen Jugendamt, dass beide Eltern sorgeberechtigt sind.

Bei Antragstellung der Dokumente sind die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten!
Sie betragen:

→ beim ePA ab dem vollendeten 24. Lebensjahr                37,00 €

→ beim ePA bis zum vollendeten 24. Lebensjahr                22,80 €

→ beim vorläufigen PA                                                            10,00 €

→ beim ePass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr             70,00 €

→ beim 48-Seiten-Reisepass ab 24. Lebensjahr                  92,00 €

→ beim Express-Reisepass ab 24. Lebensjahr                   102,00 €

→ beim 48-Seiten-Express-Reisepass ab 24. Lebensjahr 124,00 €

→ beim ePass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr             37,50 €

→ beim 48-Seiten-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr         59,50 €

→ beim Express-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr            69,50 €

→ beim 48-Seiten-Express-Reisepass bis zum 24. Lj.          91,50 €

→ beim vorläufigen Reisepass                                               26,00 €

→ Führungszeugnis / Auskunft aus dem GZR                      13,00 €

→ einfache Meldebescheinigung                                             5,00 €

→ erweiterte Meldebescheinigung                                       15,00 €

→ Wohnungsummeldung                                                      gebührenfrei

 

2. Erledigen von Meldevorgängen ( An-, Um- und Abmeldungen)
Bitte bringen Sie dazu folgende Dokumente mit:

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass sowie Einzugsbestätigung vom Wohnungsgeber oder bei Wohneigentum den Kaufvertrag. Anmeldungen sind persönlich zu erledigen, bei Ehepaaren reicht ein Ehepartner mit beiden PA ohne Vollmacht, bei Anmeldungen anderer Personen muss Vollmacht, ggf. Betreuerausweis und PA vorgelegt werden. Anlässlich der Anmeldung bei der Meldebehörde sowie 1x jährlich durch öffentliche Bekanntmachung werden Sie über Ihr Widerspruchsrecht gegenüber Datenübermittlungen aus dem Melderegister informiert. Wenn Sie Widerspruch dagegen einlegen möchten, füllen Sie bitte den Vordruck „Antrag auf Übermittlungssperre“ aus und reichen ihn bei uns ein. Diesen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der Homepage Stadt Torgelow.

3. Die Zuständigkeit für Lohnsteuerangelegenheiten liegt seit dem 01.01.2011 beim Finanzamt Greifswald

Passpflicht

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein gültiger Reisepass mitgeführt werden. (Berücksichtigen Sie bitte auch, dass viele Reiseländer eine restliche Gültigkeit des Reisedokuments von mindestens 6 Monaten bei der Einreise verlangen.)
Für eine Reihe von Ländern genügt ein Personalausweis als Reisedokument. Das gilt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.

Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Der elektronische Reisepass ab dem 24. Lebensjahr ist 10 Jahre gültig. Dies gilt auch für den Personalausweis.
Reisepass und Personalausweis für Personen unter 24 Jahren verlieren die Gültigkeit nach 6 Jahren.

Ein Personalausweis kann ab dem Tag der Geburt beantragt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes gültiges Reisedokument, das kann ein Personalausweis oder Reisepass sein.