Auskunfts- und Übermittlungssperre
Das Bundesmeldegesetz räumt für folgende Datenübermittlung/ Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen eine Widerspruchsmöglichkeit ein:
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Datenübermittlung an Parteien
- Auskünfte zu Alters- oder Ehejubiläen
- Auskünfte für Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Gegen die vorgenannten Datenübermittlungen bzw. Melderegisterauskünfte kann durch jeden Betroffenen persönlich oder schriftlich bei der Stadt Torgelow im Einwohnermeldeamt Widerspruch eingelegt werden. Verwenden Sie bitte hierfür das entsprechende Formular (Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz-BMG). Das Formular können Sie von der Internetseite der Stadt Torgelow herunter laden oder den entsprechenden Vordruck im Einwohnermeldeamt erhalten.