Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

  • Volltext

    Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

  • Handlungsgrundlage(n)

    kommunale Satzung

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.