Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

  • Kurztext

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

  • Volltext

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

  • Handlungsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

  • Erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

  • Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Änderung: gebührenfrei

    Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

    • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
    • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
    • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
    • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.
  • Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Online:

    • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
    • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

    Postalisch:

    • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Telefon:

    • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  
  • Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

  • Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

  • Zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Abteilungen