Bebauungsplan: Auskunft beantragen

  • Volltext

    Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
  • Handlungsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 8 i. V .m. § 2 a, § 3 Abs. 1 und 2 Satz 1 und § 4a Abs. 2 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

  • Erforderliche Unterlagen

    Keine

  • Voraussetzungen

    Keine

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Verfahrensablauf

    • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
    • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde
      • online
      • per Post
  • Fristen

    Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde


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