Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

  • Volltext

    Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden:

    1. Familienname
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. Tag der Geburt
    5. Ort der Geburt
    6. Anschrift
    7. Dokumentenart
    8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
    9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
    10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
    11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
    12. Ordensname, Künstlername.

    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet der / die Bürger/in. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    gebührenfrei

  • Weiterführende Informationen