Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden

  • Volltext

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

  • Erforderliche Unterlagen

    keine
    wünschenswert: Lageplan, Skizze

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

  • Fristen

    keine

  • Formulare

    nicht erforderlich

  • Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.