Der Landkreis Vorpommern-Greifswald verfügt über viele Bau- und Bodendenkmale.
Was steht unter Denkmalschutz?
In der Regel steht bei einem Denkmal das gesamte Objekt mit seinem Erscheinungsbild, seiner Kubatur, seiner Einbettung in die nähere Umgebung sowie seiner baufesten Ausstattung unter Schutz. Dabei liegt besonderes Augenmerk auf dem Erhalt der originalen Bausubstanz als Zeugnis von historischen Bauweisen. Eine rechtsverbindliche Auskunft, ob es sich bei Ihrem Gebäude oder Park um ein Baudenkmal handelt oder sich auf Ihrem Grundstück ein archäologisches Bodendenkmal befindet, können Sie im Landkreis Vorpommern-Greifswald bei den zuständigen Mitarbeitern auf schriftliche Anfrage bekommen.
Erforderliche Genehmigungen
Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Denkmalen sowie in ausgewiesenen Denkmalbereichen wird eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde benötigt. Hierzu können die Veränderungen der Dachdeckung, der Austausch oder die Aufarbeitung vorhandener historischer Fenster und Fassadenreparaturen bzw. neue Außenanstriche u.a. zählen. Aber auch für Gebäude in der näheren Umgebung von Denkmalen kann diese erforderlich sein. Für viele Vorhaben greifen bereits andere, übergeordnete Genehmigungstatbestände, in der Regel ein Baugenehmigungsverfahren. Die Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange erfolgt dann bei der Bearbeitung des Bauantrages. Zu diesem ist dann durch den Eigentümer und Planer der Schutz des Denkmals über entsprechende Darlegungen (denkmalpflegerische Zielstellung) nachzuweisen.
Zuschüsse/steuerliche Erleichterungen
Es gibt für den Landkreis Vorpommern-Greifswald verschiedene Fördermöglichkeiten für Denkmale. Regional ansässig sind die öffentliche oder private Dorferneuerung, Förderprogramme wie ILER und LEADER. Überregional ist es u. a. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Die sogenannte Denkmal -AfA bedeutet, dass der Eigentümer eines Denkmals für Baumaßnahmen an diesem im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9% und den nochmals folgenden vier Jahren bis zu 7 % von seiner Steuer absetzen kann. Nutzt er das Denkmal selbst, sind es im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren bis zu 9 %. Dazu müssen die Maßnahmen im steuerlichen Sinne mit der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises vor Baubeginn abgestimmt sein. Die erforderlichen Unterlagen sowie weitere Voraussetzungen erfahren Sie von unseren zuständigen Mitarbeiten im Landkreis Vorpommern-Greifswald.