Unterschiede zwischen barrierefreiem und behindertengerechtem Bauen
Viele Menschen verwenden die Begriffe ‚barrierefrei‘ und ‚behindertengerecht‘ in einem Atemzug. Obwohl diese beiden Bezeichnungen per Definition zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, bestehen zwischen barrierefreien und behindertengerechten Ausstattungen auch eklatante Unterschiede.
Was heißt barrierefrei?
Diese Frage beantwortet Teil 1 der DIN 18040. Als barrierefrei wird eine Wohnung definiert, in der die Türen mindestens 80 Zentimeter breit sind. Zudem sollte Ihnen in einer barrierefreien Immobilie ein Zugang zur Garage ermöglicht werden. Wenn Sie in einem barrierefreien Haus oder einer barrierefreien Wohnung leben, sind die Stellplätze für Ihre Fahrzeuge ebenfalls wesentlich größer als herkömmliche Pkw-Stellplätze. Weiterhin müssen die Wege zu Ihren Mülltonnen derart angeordnet sein, dass Sie Ihren Müll auch bei ungünstiger Witterung entsorgen können. Behindertengerechtes Bauen schließt Merkmale wie Schwellenfreiheit zu Terrassen und Balkonen sowie ebenerdige Duschen samt Bodenablauf ein. Die Bewegungsmöglichkeiten dürfen in einem Wohnobjekt, das behindertengerecht ausgestattet ist, keinesfalls eingeschränkt sein. Außerdem sind Haltegriffe am WC und am Waschbecken wichtige Ausstattungsmerkmale einer behindertengerechten Wohnung. Ein deutlicher Unterschied zwischen beiden Begriffen besteht darin, dass eine barrierefreie Wohnung nicht zwangsläufig für Menschen mit einer Behinderung wie einer Gehbehinderung konzipiert ist.
Auch wenn die Räumlichkeiten in barrierefreien und behindertengerechten Immobilien großzügig eingerichtet sind und mindestens dem Wendekreis eines Rollstuhls entsprechen sollten, ist die Türenbreite ein Ausstattungsmerkmal, das sich für Rollstuhlfahrer in einer barrierefreien Wohnung oder dem barrierefreien Haus als problematisch erweisen kann. Doch trotz des Unterschiedes, dass ‚barrierefrei‘ und ‚rollstuhlgerecht‘ keinesfalls dasselbe bezeichnen, sind beide Wohnkonzepte durch eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten verbunden.
Diese Merkmale verbindet beide Wohnkonzepte
Speziell für Körperbehinderungen konzipierte Immobilien und barrierefreie Objekte müssen über Waschbecken verfügen, die im Sitzen bedienbar sind. Untertischboiler gehören zu keinem der Wohnkonzepte – ebenso wie Siphons. Genauso wichtig ist es in barrierefreien und behindertengerechten Wohnräumen aber auch, dass der Gefahr vor Verbrennungen an heißen Leitungen effektiv entgegen gewirkt wird. Andere Merkmale wie Mindestabstände zwischen Küchenzeilen sowie unterfahrbare Spülen und Waschbecken zeichnen ebenfalls beide Wohntypen aus. Dass ein ausreichender Abstand zwischen dem Bett und den Möbeln eingehalten wird, ist genauso wichtig wie die Tatsache, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihr Bett von beiden Seiten erreichen können. Die Frage, ob eine behindertengerechte oder barrierefreie Einrichtung besser ist, lässt sich nicht generell beantworten. ‚Besser‘ bedeutet auf der Suche nach einer geeigneten Unterkunft vielmehr, eine Immobilie zu finden, in der Sie durch körperliche Einschränkungen verursachte Herausforderungen in Ihrem Wohnumfeld einfach bewältigen können. Barrierefreie Wohnungen bieten den Vorteil, dass darin lebende Menschen mit altersbedingt auftretenden körperlichen Handicaps aufgrund der Ausstattung besser zurechtkommen. Da barrierefreie Wohnobjekte stufenfrei mit Schwellen gestaltet sind, eignen sich diese Wohnräume aber auch für Menschen mit speziellen Behinderungen. Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, werden Sie sich in behindertengerechten Wohnunterkünften aufgrund der breiteren Türen sicherlich einfacher fortbewegen können. Allerdings sind behindertengerechte Immobilien nicht grundsätzlich für Menschen mit Gehbehinderungen konzipiert. Behindertengerechtes Bauen für Sehbehinderte schließt Einrichtungsbesonderheiten wie spezielle Beleuchtungen oder Markierungen am Ende einer Treppe ein. Auch diese Häuser und Wohnungen werden dem Standard an behindertengerechte Lebensräume gerecht, die für eine spezielle Zielgruppe konzipiert sind. Beabsichtigen Sie, Ihre Immobilie barrierefrei zu erbauen, sollten Sie die entsprechenden Anforderungen bereits in einem frühen Stadium Ihrer Bauplanung berücksichtigen. Da Raumgrößen, Aufzüge oder die Gestaltung der Flure beim barrierefreien Bauen eine wichtige Rolle spielen, lassen sich diese Konzepte nach einer kompletten Errichtung eines Hauses nur noch durch Kompromisslösungen umsetzen. Kleinere Details wie Beleuchtungen für sehbehinderte Menschen lassen sich im Gegenzug auch zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in der Wohnung oder dem Haus befestigen.