Der Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke und zwar auf Antrag von Gemeinden, Kreisen und anderen öffentlichen Behörden sowie der Gerichte und Justizbehörden. Aber auch ein Antrag der Eigentümer und sonstiger privater Berechtigten an einem Grundstück kann Anlass sein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung. Damit der Gutachterausschuss im Wege des Vergleichswertverfahrens Bodenwerte bestimmen kann, ist im Baugesetzbuch angeordnet, dass jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, aber auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, vom jeweiligen Notar als Kopie dem Gutachterausschuss zu übersenden ist. Aufgrund der dadurch bei jedem Gutachterausschuss entstehenden Kaufpreissammlung sind für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Bodenrichtwerte für den Boden zu ermitteln. Dabei wird unterschieden zwischen Grundstückspreisen in Wohngebieten und solchen in Gewerbegebieten. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein "Durchschnittsgrundstück", dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind. Das typische Wohngrundstück hat einen rechteckigen Zuschnitt, hat eine ebene Grundstücksfläche und misst ca. 400 qm. Auf dem Grundstück ist eine ein- bis zweigeschossige Bebauung möglich. Je nach Lage im Stadtgebiet variieren die Bodenrichtwerte, manchmal auch erheblich. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Landkreis Vorpommern-Greifswald befindet sich in 17309 Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9. Erschließungskosten werden in den Durchschnittspreisen bereits berücksichtigt. Insbesondere für attraktive Baulücken werden aber auch "Liebhaberpreise" verlangt und gezahlt; der Bodenmarkt ist stets bestimmt durch Angebot und Nachfrage.