F-Plan

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan der Stadt Torgelow

Der Flächennutzungsplan dient als Grundlage für die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) und wird für das gesamte Gemeindegebiet erstellt. Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Als vorbereitende Bauleitplanung hinsichtlich der verschiedenen Arten der Nutzung des Gemeindegebietes können in ihm insbesondere dargestellt werden:

  • die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen),
  • die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung als Baugebiete oder Gewerbegebiete,
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge,
  • Flächen für Versorgungsanlagen,
  • Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe,
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
  • Wasserflächen, Häfen und die für die Wasserwirtschaft vorgesehenen Flächen sowie die Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind,
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen,
  • Flächen für die Landwirtschaft sowie Waldflächen,
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Der Flächennutzungsplan hat in seiner Eigenschaft als vorbereitender Bauleitplan aus sich heraus keine allgemein rechtsverbindliche Wirkung. Er bindet jedoch die Gemeinden im Hinblick auf die Aufstellung von Bebauungsplänen, welche gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. So haben z. B. die einer Verbandsgemeinde zugehörigen Ortsgemeinden ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinden zu entwickeln.

Flächennutzungsplan der Stadt Torgelow in Kraft getreten: 24.08.1995
1. Änderung: 18.05.2006 in Kraft
2. Änderung: 20.05.2010 in Kraft
Neufassung mit 1. und 2. Änderung: 01.07.2010 in Kraft
3. Änderung: 15.08.2013 in Kraft
5. Änderung: 16.06.2017 in Kraft

1. Ergänzung um OT Holländerei: 15.05.2020 in Kraft


Ansprechpartner zum Thema Flächennutzungsplan der Stadt Torgelow:

Herr Paul Berndt, Bauamt, SB Bauverwaltung, Zimmer 1.20
03976 252-170
bauamt@torgelow.de