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Veröffentlichung vergebener Aufträge VOB/VOL

Veröffentlichung vergebener Aufträge nach VOB

Veröffentlichungen

Gemäß § 20 (3) VOB/A informiert der Auftraggeber über vergebene Aufträge bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftragswert 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer und bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigt. Gemäß § 19 (2) VOL/A informiert der Auftraggeber über vergebene Aufträge nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 EUR.