Informationen über beabsichtigte Ausschreibungen nach VOB
Gemäß § 20 (4) VOB/A informiert der Auftraggeber über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer.
Gemäß § 20 (4) VOB/A informiert der Auftraggeber über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer.